Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsch-Canarischen Telefon-Gesellschaft S.L.
1. Geltung und Änderungen der vorliegenden Bedingungen (AGB)
1.1 Für sämtliche von Deutsch-Canarische Telefon–Gesellschaft S.L. (künftig DCT genannt) erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Abweichende AGB des Mitglieds gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DCT nicht ausdrücklich widerspricht oder das Mitglied erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.3 DCT veröffentlicht die AGB im Internet unter www.deutsch-canarische-tele.com sowie in unseren Geschäftsräumen. Änderungen der AGB, der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und der Preisliste werden ebenfalls in dieser Weise veröffentlicht.
1.4 DCT wird das Mitglied über Änderungen der AGB, Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. DTG wird den Mitgliedern bei Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge hinweisen.
2. Vertragsbeginn, Leistungsvorbehalt
2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen DCT und dem Mitglied kommt mit mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch das Mitglied und der Annahme durch DCT, die entweder schriftlich oder durch Freischaltung des Anschlusses erfolgen kann, zustande. Sofern die Auftragserteilung durch das Mitglied schriftlich erfolgt, wird das Mitglied das jeweils geltende von DCT erstellte Auftragsformular verwenden. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung von DCT setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.
2.2 DCT behält sich vor,
a) die Annahme des Mitgliederantrags abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied sein Einverständnis mit der von DCT durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt, die Auskunft negativ ausfällt oder das Mitglied mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit DCT als auch Partnerunternehmen im Rückstand ist,
b) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen von einer durch das Mitglied zu leistenden, angemessenen Sicherheitsleistung mindestens in Höhe eines erwarteten bzw. ermittelten monatlichen Telekommunikationsumsatzes abhängig zu machen,
c) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen nach vorheriger Ankündigung von der Zahlung eines monatlichen Entgelts abhängig zu machen, das kostenorientiert ermittelt wird.
3. Vertragsdauer, Kündigung
3.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus können Vereinbarungen über bestimmte Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
3.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
3.3 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. DCT ist insbesondere zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn
a) das Mitglied Dienstleistungen von DCT missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht,
b) gegen das Mitglied ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Mitglieds eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird,
c) das Mitglied wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von DCT in Rechnung gestellten Betrages bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon in Verzug gerät,
d) das Mitglied wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere das ordnungsgemäß ausgefüllte Auftragsformular nicht binnen 4 Wochen nach Freischaltung an DCT zurückreicht oder einen erfolgten Wohnsitzwechsel im Sinne der Ziff. 6.4 dieser AGB nicht anzeigt,
e) das Mitglied nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages sein Einverständnis mit der von DCT durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.
3.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Sperrung des Mitgliederanschlusses
4.1 DCT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anschluss zu sperren, wenn
a) das Mitglied mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und das Mitglied unter Hinweis auf die Möglichkeit des Mitglieds, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde oder
b) das Entgeltaufkommen des Mitglieds in sehr hohem Maße ansteigt und/oder der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Mitglieds missbräuchlich genutzt wird, oder
c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschluss-Sperre vorliegen, insbesondere wenn das Mitglied Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.
4.2 DCT kann Entsperrungen von Anschlüssen ausschließlich an Wochentagen von montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr vornehmen. Die Wiedereinschaltgebühr für PREPAGO Mitglieder beträgt 6 Euro, zzgl. 5% IGIC und ist mit den rückständigen Gebühren zu leisten.
5. Telekommunikationsdienstleistungen von DCT
5.1 Der Umfang der von DCT zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der DCT Leistung bzw. Produktbeschreibung und den weiteren Angaben in dem Auftragsformular. Die DCT Leistung- bzw. Produktbeschreibung wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen von DCT zur Einsicht ausgelegt.
5.2 Die Verpflichtung von DCT, die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. DCT behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. DCT wird die Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Schadensersatzansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen, es sei denn, DCT fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 11) dieser allgemeinen Bedingungen.
5.3 Sofern DCT Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird DCT für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.
5.4 Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass das Mitglied seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.
6. Pflichten des Mitglieds
6.0 Das Mitglied versichert, nicht vor der von der DCT versendeten Aktivierungsmeldung, genannt "Welcome", mit den Spar-Vorwahlen 1052 und 1051 zu telefonieren.
6.1 Das Mitglied versichert, dass er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit DCT volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.
6.2 Das Mitglied wird die von DCT erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes sowie der telekommunikationsrechtlichen Verordnungen, nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.
6.3 Das Mitglied ist verpflichtet, im Bereich seiner Wohnung bzw. seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch DCT für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird das Mitglied Mitarbeitern von DCT sowie sonstiger Unternehmen, die durch DCT beauftragt werden und bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mitwirken, Personen die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie von DCT installierte Anlagen nur nach Maßgabe der von DCT übermittelten Betriebshinweise nutzen.
6.4 Im Zeitpunkt der Installation von Routern (entfällt bei Ruf und Spar-Vorwahl) wird das Mitglied dafür Sorge tragen, dass bei gemieteten Telekommunikationsendanlagen der zuständige Servicetechniker des Wartungsunternehmens der Anlage vor Ort ist, damit gegebenenfalls auftretende Störungen schnellstmöglich beseitigt werden können. Sollte der Servicetechniker nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sein und das Mitglied gleichwohl eine Installation des Routers wünschen, so haftet DCT nicht für etwaige Schäden, die durch einen nicht rechtzeitigen Zugriff des Servicetechnikers auf die Telekommunikationsendanlage entstehen. Die von DCT mit der Installation der Router beauftragten Unternehmen sind nicht befugt, Tätigkeiten an der Telekommunikationsendanlage des Mitglieds vorzunehmen.
6.5 Das Mitglied wird DCT jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Anmeldung bei DCT bzw. der von DCT versandten Rechnung sind, mitteilen. Gleiches gilt für Geschäftsmitglieder im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
7.1 Das Mitglied erhält von DCT für die erbrachten Leistungen eine Rechnung wobei er sich für die unentgeltliche monatliche Rechnungszustellung per E-Mail oder für den Rechnungsversand per Post gegen eine Gebühr von 0,99 Euro, zzgl. 5 % IGIC entscheidet. Bei einer Rechnungszustellung per Post behält sich die DCT das Recht vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen zwei- oder dreimonatlich zu stellen.
7.2. Fordert das Mitglied eine Rechnung per E-Mail, Fax oder Post erneut von der DTG an, wird mit der nächsten Rechnung eine Aufwandsgebühr in Höhe von 5 Euro pro Duplikat fällig.
Bei einem Rechnungsversand per E-Mail wird die DTG den Betrag bei nicht mitgeteilten Änderungen der E-Mail-Adresse oder belegtem Speicherplatz in Rechnung stellen.
Bei einem Rechnungsversand per Post wird die DTG den Betrag für jedes Duplikat berechnen, das versendet wird. Mit einer Ausnahme: Sollte eine Rechnung aufgrund einer Anschriftenänderung, die sich nicht durch einen Umzug begründet, den Empfänger nicht erreicht haben, ist die erneute Zustellung kostenfrei.
7.3 Die von DCT in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung, bei Lastschrift mit Vorlage des Lastschriftauftrag fällig und zahlbar.
7.4 Im Falle einer Rückbuchung des Rechnungsbetrages von der Bank des Mitglieds aufgrund fehlender Deckung des Kontos wird eine Verzugs-Gebühr von 6 Euro, zzgl. 5% IGIC fällig.
7.5 Im Falle des Verzuges sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem veröffentlichten Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren und Inkassogebühren zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt DCT vorbehalten. Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugszinsschadens nachzuweisen.
7.6 Etwaige Einwendungen des Mitglieds gegen die Rechnungen von DCT sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber DCT zu erheben. Sofern das Mitglied eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrags. Dem Mitglied obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden.
Sofern DCT aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Mitglieds Verbindungsdaten im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft DTG keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.
7.7 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Mitglieds wegen überzahlter Rechnungsbeträge, Doppelzahlungen u. ä. werden dem Rechnungskonto des Mitglieds gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7.8 Sofern das Mitglied ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, wird das Mitglied der DTG die daraus entstehenden Kosten erstatten.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von DCT aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8.2 Ebenfalls steht dem Mitglied die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eines Leistungsverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung
9.1 Die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung des Anschlusses an Dritte ist dem Mitglied nur gestattet, wenn DCT vorher schriftlich zugestimmt hat oder zwischen dem Dritten und DCT ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.
9.2 Das Mitglied ist auch zur Zahlung solcher Rechnungsbeträge verpflichtet, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Mitgliederanschlusses durch Dritte entstehen.
9.3 Sofern das Mitglied einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist dieser durch das Mitglied ermächtigt, gegenüber DCT Willenserklärungen bezüglich der Rechnung abzugeben und entsprechende Erklärungen von DCT entgegenzunehmen.
9.4 Der Anschluss als auch die Nutzung ist nicht übertragbar.
10. Kreditlimit
10.1 DCT ist berechtigt, für das Mitglied eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. DCT wird dem Mitglied auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen.
10.2 DCT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.
10.3 Die Verpflichtung des Mitglieds zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 dieser Vereinbarung bleibt durch diese Regelung unberührt.
11. Haftung
11.1 DCT haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertrags- wesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung sowie für Verschulden bei Vertragsschluss. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für DCT selbst, als auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2. DTG haftet nicht für Schäden seitens der Telefónica, die im Fall einer Preselektion entstehen können.
11.3 Die Haftung für Vermögensschäden ist gemäß je Nutzer beschränkt, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden.
11.4 Sämtliche nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des Mitglieds (wie Rücktritt, Kündigung, Minderung) sowie auf Ersatz von Schäden, gleich welchen Rechtsgrundes (wie Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Gewährleistung), sind ausgeschlossen. Die Haftung von DCT nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben ebenfalls unberührt.
12. Datenschutz
12.1 DCT wird personenbezogene Daten des Mitglieds nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Datenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, dies erlauben oder das Mitglied in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. DCT ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen oder zum Forderungseinzug (Inkasso) weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Mitglieds dem nicht entgegenstehen. Sämtliche Arten personenbezogenen Daten, die von DCT gespeichert werden, sind von der „Agencia Española de Protección de Datos” unter der Registrierungs-Nummer 2080701447 registriert und genehmigt.
12.2 DCT wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen der Datenschutzverordnung für Telekommunikationsdienstunternehmen, derzeit für die Dauer von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, speichern. Sofern Daten verkürzt gespeichert werden oder auf Verlangen des Mitglieds unverzüglich gelöscht werden, ist DCT insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
12.3 Das Mitglied willigt ein, dass seine Rechnungen auch im europäischen Ausland erstellt und von dort aus versandt werden können. DCT wird für den Fall das mit der Erstellung und dem Versand der Rechnungen beauftragte Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.
12.4 DCT wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Bonitätsprüfung
13.1 DCT ist berechtigt, bei Geschäftsmitgliedern Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages an Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei den vorgenannten Unternehmen Auskünfte über das Mitglied einzuholen. DCT wird dem Mitglied auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien sowie Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.
13.2 DCT wird bei Privatmitgliedern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderter Einwilligung des Mitglieds Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen einholen, sowie Negativdaten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 DCT ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Drittunternehmen zustande. Das Mitglied ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DCT berechtigt.
14.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen DCT und dem Mitglied bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen DCT und dem Mitglied ist Sitz der Gesellschaft, sofern das Mitglied Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DCT kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Mitglieds geltend machen.
14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DCT und dem Mitglied gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche spanische Recht.
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