Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsch-Canarischen Telefon-Gesellschaft S.L.

1. Geltung und Änderungen der vorliegenden Bedingungen (AGB)

1.1 Für sämtliche von der Deutsch-Canarischen Telefon-Gesellschaft S.L. (künftig DCTG genannt) erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Abweichende AGB des Mitglieds gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DCTG nicht ausdrücklich widerspricht oder das Mitglied erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.3 DCTG veröffentlicht die AGB im Internet unter www.deutsch-canarische-tele.com.com sowie in unseren Geschäftsräumen. Änderungen der AGB, der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung und der Preisliste werden ebenfalls in dieser Weise veröffentlicht.

1.4 DCTG wird das Mitglied über Änderungen der AGB, Produkt- und Leistungsbeschreibungen sowie der Preislisten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unterrichten. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied ihr nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht. DCTG wird den Mitgliedern bei Bekanntgabe der Änderungen auf diese Folge hinweisen.

2. Vertragsbeginn, Leistungsvorbehalt

2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen der Deutsch-Canarischen Telefon-Gesellschaft und dem Mitglied kommt mit mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch das Mitglied und der Annahme durch DCTG, die entweder schriftlich oder durch Freischaltung des Anschlusses erfolgen kann, zustande. Sofern die Auftragserteilung durch das Mitglied schriftlich erfolgt, wird das Mitglied das jeweils geltende von DCTG erstellte Auftragsformular verwenden. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung von DCTG setzt voraus, dass das Mitglied volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.

2.2 DCTG behält sich vor,

a) die Annahme des Mitgliederantrags abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied sein Einverständnis mit der von DCTG durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt, die Auskunft negativ ausfällt oder das Mitglied mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit DCTG als auch Partnerunternehmen im Rückstand ist,

b) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen von einer durch das Mitglied zu leistenden, angemessenen Sicherheitsleistung mindestens in Höhe eines erwarteten bzw. ermittelten monatlichen Telekommunikationsumsatzes abhängig zu machen,

c) das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen nach vorheriger Ankündigung von der Zahlung eines monatlichen Entgelts abhängig zu machen, das kostenorientiert ermittelt wird.

3. Vertragsdauer, Kündigung

3.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Darüber hinaus können Vereinbarungen über bestimmte Mindestvertragslaufzeiten getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

3.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.

3.3 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. DCTG ist insbesondere zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn

a) das Mitglied Dienstleistungen von DCTG missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht,

b) gegen das Mitglied ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Mitglieds eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird,

c) das Mitglied wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von DCTG in Rechnung gestellten Betrages bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon in Verzug gerät,

d) das Mitglied wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere das ordnungsgemäß ausgefüllte Auftragsformular nicht binnen 4 Wochen nach Freischaltung an DCTG zurückreicht oder einen erfolgten Wohnsitzwechsel im Sinne der Ziff. 6.4 dieser AGB nicht anzeigt,

e) das Mitglied nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages sein Einverständnis mit der von DCTG durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt oder die Auskunft negativ ausfällt.

3.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Sperrung des Mitgliederanschlusses

4.1 DCTG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Anschluss zu sperren, wenn

a) das Mitglied mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und das Mitglied unter Hinweis auf die Möglichkeit des Mitglieds, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde oder

b) das Entgeltaufkommen des Mitglieds in sehr hohem Maße ansteigt und/oder der Verdacht besteht, dass der Anschluss des Mitglieds missbräuchlich genutzt wird, oder

c) die sonstigen Voraussetzungen einer Anschluss-Sperre im vorliegen, insbesondere wenn das Mitglied Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.

4.2 DCTG kann Entsperrungen von Anschlüssen ausschließlich an Wochentagen von montags bis freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr vornehmen. Die Wiedereinschaltgebühr für PREPAGO Mitglieder beträgt 6 Euro zzgl. IVA und ist mit den rückständigen Gebühren zu leisten.

5. Telekommunikationsdienstleistungen von DCTG

5.1 Der Umfang der von DCTG zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen ergibt sich aus der DCTG Leistungs- bzw. Produktbeschreibung und den weiteren Angaben in dem Auftragsformular. Die DCTG Leistungs- bzw. Produktbeschreibung wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen von DCTG zur Einsicht ausgelegt.

5.2 Die Verpflichtung von DCTG, die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. DCTG behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistung bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen sowie bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. DCTG wird die Netzbetreiber jedoch anhalten, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Schadensersatzansprüche des Mitglieds sind ausgeschlossen, es sei denn, DCTG fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Ziffer 11) dieser allgemeinen Bedingungen.

5.3 Sofern DCTG Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, wird DCTG für die Dauer der Unterbrechung oder Beschränkung von der Leistungsverpflichtung frei. Als höhere Gewalt in dem vorstehenden Sinne gilt auch die Leistungsverhinderung infolge von Krieg, inneren Unruhen, Streik und Aussperrung.

5.4 Etwaige vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass das Mitglied seinen Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig und umfänglich nachkommt.

6. Pflichten des Mitglieds

6.0 Das Mitglied versichert, nicht vor der von der DCTG versandten Aktivierungsmeldung, genannt "Welcome", mit den Spar-Vorwahlen 1051 und 1052 zu telefonieren.

6.1 Das Mitglied versichert, dass er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit DTG volljährig ist oder das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegt.

6.2 Das Mitglied wird die von DCTG erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen nur nach Maßgabe des geltenden Rechts, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes sowie der telekommunikationsrechtlichen Verordnungen, nutzen. Er wird ausschließlich fernmelde- und telekommunikationsrechtlich zugelassene Endeinrichtungen betreiben.

6.3 Das Mitglied ist verpflichtet, im Bereich seiner Wohnung bzw. seines Unternehmens alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu schaffen, die nach vorheriger Mitteilung durch DCTG für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird das Mitglied Mitarbeitern von DCTG sowie sonstiger Unternehmen, die durch DCTG beauftragt werden und bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen mitwirken, Personen die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie von DCTG installierte Anlagen nur nach Maßgabe der von DCTG übermittelten Betriebshinweise nutzen.

6.4 Im Zeitpunkt der Installation von Routern (entfällt bei Spar-Vorwahl) wird das Mitglied dafür Sorge tragen, dass bei gemieteten Telekommunikationsendanlagen der zuständige Servicetechniker des Wartungsunternehmens der Anlage vor Ort ist, damit gegebenenfalls auftretende Störungen schnellstmöglich beseitigt werden können. Sollte der Servicetechniker nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sein und das Mitglied gleichwohl eine Installation des Routers wünschen, so haftet DCTG nicht für etwaige Schäden, die durch einen nicht rechtzeitigen Zugriff des Servicetechnikers auf die Telekommunikationsendanlage entstehen. Die von DTG mit der Installation der Router beauftragten Unternehmen sind nicht befugt, Tätigkeiten an der Telekommunikationsendanlage des Mitglieds vorzunehmen.

6.5 Das Mitglied wird DCTG jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rufnummer, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Anmeldung bei DTG bzw. der von DCTG versandten Rechnung sind, mitteilen. Gleiches gilt für Geschäftsmitglieder im Zusammenhang mit der Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.

7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

7.1 Das Mitglied erhält von DCTG für die erbrachten Leistungen eine Rechnung wobei er sich für die unentgeltliche monatliche Rechnungszustellung per E-Mail oder für den Rechnungsversand per Post gegen eine Gebühr von 0,99 Euro + IVA entscheidet. Bei einer Rechnungszustellung per Post behält sich die DCTG das Recht vor, die Rechnungen bei geringfügigem Gebührenaufkommen zwei- oder dreimonatlich zu stellen.

7.2. Fordert das Mitglied eine Rechnung per E-Mail, Fax oder Post erneut von der DCTG an, wird mit der nächsten Rechnung eine Aufwandsgebühr in Höhe von 5 Euro + IVA pro Duplikat fällig.

Bei einem Rechnungsversand per E-Mail wird die DCTG den Betrag bei nicht mitgeteilten Änderungen der E-Mail-Adresse oder belegtem Speicherplatz in Rechnung stellen.

Bei einem Rechnungsversand per Post wird die DCTG den Betrag für jedes Duplikat berechnen, das versendet wird. Mit einer Ausnahme: Sollte eine Rechnung aufgrund einer Anschriftenänderung, die sich nicht durch einen Umzug begründet, den Empfänger nicht erreicht haben, ist die erneute Zustellung kostenfrei.

7.3 Die von DCTG in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung, bei Lastschrift mit Vorlage des Lastschriftauftrags fällig und zahlbar.

7.4 Im Falle einer Rückbuchung des Rechnungsbetrages von der Bank des Mitglieds aufgrund fehlender Deckung des Kontos wird eine Verzugs-Gebühr von 6 Euro, zzgl. IVA fällig.

7.5 Im Falle des Verzuges sind ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem veröffentlichten Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren und Inkassogebühren zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt DCTG vorbehalten. Dem Mitglied bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugszinsschadens nachzuweisen.

7.6 Etwaige Einwendungen des Mitglieds gegen die Rechnungen von DCTG sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber DCTG zu erheben. Sofern das Mitglied eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrags. Dem Mitglied obliegt der Nachweis für das mangelnde Verschulden.

Sofern DCTG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Mitglieds Verbindungsdaten im Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft DCTG keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung.

7.7 Etwaige Rückerstattungsansprüche des Mitglieds wegen überzahlter Rechnungsbeträge, Doppelzahlungen u. ä. werden dem Rechnungskonto des Mitglieds gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

7.8 Sofern das Mitglied ein Lastschrifteinzugsverfahren gewählt hat und Rückbelastungen einer Lastschrift erfolgen, wird das Mitglied der DTG die daraus entstehenden Kosten erstatten.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

8.1 Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von DCTG aufgrund erbrachter Telekommunikationsdienstleistungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8.2 Ebenfalls steht dem Mitglied die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eines Leistungsverweigerungsrechtes nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

9. Einbeziehung Dritter in die Vertragsbeziehung

9.1 Die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung des Anschlusses an Dritte ist dem Mitglied nur gestattet, wenn DCTG vorher schriftlich zugestimmt hat oder zwischen dem Dritten und DCTG ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.

9.2 Das Mitglied ist auch zur Zahlung solcher Rechnungsbeträge verpflichtet, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Mitgliederanschlusses durch Dritte entstehen.

9.3 Sofern das Mitglied einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt, ist dieser durch das Mitglied ermächtigt, gegenüber DCTG Willenserklärungen bezüglich der Rechnung abzugeben und entsprechende Erklärungen von DCTG entgegenzunehmen.

9.4 Der Anschluss als auch die Nutzung ist nicht Übertragbar.

10. Kreditlimit

10.1 DCTG ist berechtigt, für das Mitglied eine maximale offene Entgelthöhe für Dienstleistungen (Kreditlimit) vorzugeben. DCTG wird dem Mitglied auf dessen schriftliche Anfrage jederzeit Auskunft über die Höhe des vorgegebenen Kreditlimits erteilen.

10.2 DCTG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Ankündigung die weitere Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen auszusetzen, solange und soweit das geschuldete Entgelt das Kreditlimit übersteigt.

10.3 Die Verpflichtung des Mitglieds zum fristgemäßen Ausgleich der in Rechnung gestellten Beträge gemäß Ziffer 7 dieser Vereinbarung bleibt durch diese Regelung unberührt.

11. Haftung

11.1 DCTG haftet bei etwaigen Schäden nur für den Fall, dass eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wird oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurück- zuführen ist. Dies gilt für sämtliche Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich aus unerlaubter Handlung sowie für Verschulden bei Vertragsschluss. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl für DCTG selbst als auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.2 Im Falle der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von DCTG, deren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise entstehen und die für DCTG im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren, sofern die Verletzung der vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Ferner ist die Haftung von DCTG auf einen Betrag von maximal 5.000,- Euro begrenzt.

11.3 Die Haftung für Vermögensschäden ist gemäß je Nutzer beschränkt, sofern diese nicht vorsätzlich verursacht werden.

11.4 Sämtliche nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte des Mitglieds (wie Rücktritt, Kündigung, Minderung) sowie auf Ersatz von Schäden, gleich welchen Rechtsgrundes (wie Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Gewährleistung), sind ausgeschlossen. Die Haftung von DCTG nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben ebenfalls unberührt.

12. Datenschutz

12.1 DCTG wird personenbezogene Daten des Mitglieds nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Datenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie die Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, dies erlauben oder das Mitglied in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. DCTG ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen oder zum Forderungseinzug (Inkasso) weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Mitglieds dem nicht entgegenstehen. Sämtliche Arten personenbezogenen Daten, die von DCTG gespeichert werden, sind von der „Agencia Española de Protección de Datos” unter der Registrierungs-Nummer 2080701447 registriert und genehmigt.

12.2 DCTG wird Verbindungsdaten nach Maßgabe der jeweils gültigen Bestimmungen der Datenschutzverordnung für Telekommunikationsdienstunternehmen, derzeit für die Dauer von 6 Monaten nach Versand der Rechnung, speichern. Sofern Daten verkürzt gespeichert werden oder auf Verlangen des Mitglieds unverzüglich gelöscht werden, ist DCTG insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.

12.3 Das Mitglied willigt ein, dass seine Rechnungen auch im europäischen Ausland erstellt und von dort aus versandt werden können. DTG wird für den Fall das mit der Erstellung und dem Versand der Rechnungen beauftragte Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.

12.4 DCTG wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

13. Bonitätsprüfung

13.1 DCTG ist berechtigt, bei Geschäftsmitgliedern Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertrages an Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei den vorgenannten Unternehmen Auskünfte über das Mitglied einzuholen. DCTG wird dem Mitglied auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien sowie Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.

13.2 DCTG wird bei Privatmitgliedern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderter Einwilligung des Mitglieds Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen einholen sowie Negativdaten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 DCTG ist befugt, zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen nach diesem Vertrag Drittunternehmen zu beauftragen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Drittunternehmen zustande. Das Mitglied ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DCTG berechtigt.

14.2 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen DCTG und dem Mitglied bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen DCTG und dem Mitglied ist Sitz der Gesellschaft, sofern das Mitglied Kaufmann ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DCTG kann ihre Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Mitglieds geltend machen.

14.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen DCTG und dem Mitglied gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche spanische Recht.